Wenn das Baby geht

Auch bei einer Fehlgeburt haben Frauen Anspruch auf Hebammenleistung. 

 

Bei Blutungen oder festgestellter Fehlgeburt müssen Sie nicht direkt zu einer Ausschabung in ein Krankenhaus. Sie können eine Beratung in Anspruch nehmen in der wir verschiedene Optionen besprechen können. 

Vielleicht möchten Sie sich nicht unter Vollnarkose von Ihrem kleinen Kind trennen sondern in ruhiger Atmosphäre zu Hause. Oder sie möchten nach der Diagnose des Todes Ihres Babys im Ultraschall noch einmal in Ruhe nach Hause und warten, bis von selbst Blutungen beginnen und sich ihr Körper vom Kind trennen kann. 

In diesen unterschiedlichen Situationen kann ihnen die Hebammenhilfe vielleicht hilfreich sein. 

 

Bei kleinen Schwangerschaften ist eine Ausschabung in den seltensten Fällen medizinisch notwendig. 

 http://www.zeit.de/2012/24/M-Fehlgeburten

 

Auch nach einer Ausschabung befinden Sie sich im Wochenbett und können ganz regulär Hebammenhilfe beanspruchen. Hier kann es gut sein, Platz für die Trauer und den Abschied zu schaffen aber auch die Wundheilungsvorgänge und ggf das Abstillen in guten und liebevollen Händen zu wissen. 

 

Alle Leistungen rund um eine Fehlgeburt (Beratung vor und nach der Fehlgeburt, Hilfe bei der Geburt) werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

 

http://www.charon.de/charon-bestattungen/hebamme-bestatter-team/